Akustische Raumüberwachung

Eine akustische Raumüberwachung kann sowohl legal als auch illegal sein. Grundsätzlich hängt es davon ab, zu welchem Zweck diese vom wem wo eingesetzt wird.

Legal ist die akustische Überwachung eines Zimmers beispielsweise dann, wenn Sie die Überwachung als Babyphone nutzen. Denn so ist es einfacher, das Verhalten Ihres Babys unter Kontrolle zu haben.

Ebenfalls legal ist es, wenn Sie in Ihrem Ferienhaus während Ihrer Abwesenheit eine akustische Raumüberwachung einsetzen, um so festzustellen, ob sich jemand während Ihrer Abwesenheit Zutritt verschafft.

Sie können Sie Überwachung in der Wohnung zum Beispiel so steuern, dass die technische Überwachungseinheit sie automatisch anruft, sobald jemand im Raum spricht oder laute Geräusche macht.

Dazu benötigen Sie keine Videoüberwachung mit Nachtsicht Kameras und keinen Flüsterverstärker. Der Einbau von teuren Alarmanlagen ist nicht nötig. Eine ganz normale preiswerte GSM-Wanze ist völlig ausreichend und perfekt geeignet dafür.

Illegal ist die akustische Überwachung von Räumen immer dann, wenn sie eingesetzt wird, um heimlich die Gespräche anderer Menschen abzuhören. Das nicht öffentlich gesprochene Wort darf nicht heimlich abgehört oder aufgezeichnet werden.

Zwar kann man Abhörgeräte zur Überwachung von Räumen kaufen, aber man darf diese eben nicht zum Abhören fremder Gespräche einsetzen. Genauso wenig dürfen Sie Flüsterverstärker oder ein Richtmikrofon zum Belauschen fremder Gespräche einsetzen.

Audio Raumüberwachung per Sender

Häufig wird für die akustische Raumüberwachung ein Sender eingesetzt. Beliebt ist wie oben beschrieben die moderne Form der sogenannten GSM-Wanze.

Diese funktioniert ähnlich wie ein einseitiges Telefon und ermöglicht es, Räume aus großer Ferne zu überwachen. Auch hier gilt es zu beachten, dass der Einsatz dieser Überwachungstechnik nur statthaft ist, wenn keine Gespräche oder Handlungen dritter Personen heimlich abgehört werden.

Welche Geräte für die akustische Raumüberwachung momentan „der Renner“ sind, sehen Sie an der nachstehenden Liste der Bestseller dieser Geräte beim weltweit größten Versandhändler:

Zum Ihrem Besten sollten Sie eine akustische Raumüberwachung nie in illegaler Form nutzen. Beschränken Sie sich bitte auf legale Aktivitäten.

Neues Einsatzfeld: Akustische Raumüberwachung für Senioren

Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Daraus resultieren grundlegend veränderte Notwendigkeiten. Einige Senioren werden im Alter leicht hilflos. Sie sind auf die Unterstützung dritter Personen angewiesen. Darum wird die akustische Wohnungsüberwachung in der Betreuung von Senioren von immer größerer Bedeutung.

Die Geräte werden dann in der Regel  mit dem ausdrücklichen Wissen der alten Menschen eingesetzt, um das Zimmer unter Kontrolle zu halten.

Manchmal werden die Geräte auch ohne das Wissen der Senioren eingesetzt, wenn diese bereits leicht verwirrt oder durcheinander sind. So können bestimmte Handlungen sofort bemerkt werden. Die Betreuer sind auf diese Weise in der Lage, sofort und unverzüglich zu reagieren.

Hierzu nutzt man zum Beispiel ein Kamera oder auch ein Überwachungsgerät. Eine Kamera mit Nachtsicht ermöglicht es auch, in den Raum hineinzuschauen, wenn es dunkel ist. Voraussetzung für die Videoüberwachung ist natürlich, dass entweder eine Übertragung per Internet oder per Kabel möglich ist. Letzteres geht natürlich nur über kurze Entfernungen.

Eine reine Überwachung der Geräusche geht auch über das Mobilfunknetz. Hierzu wird zum Beispiel ebenfalls die oben beschriebene  GSM Wanze eingesetzt.

Mitunter werden Flüsterverstärker verwendet, um auch leise Geräusche vernehmen zu können. Das ist aber nur in speziellen Fällen notwendig.

Unterformen der Überwachung von Räumen

Die heimliche Überwachung von Räumlichkeiten kann auch auf andere Art als durch Sender oder Abhörgeräte erfolgen. So ist es denkbar, eine herkömmliche Überwachungskamera zur Überwachung eines Zimmers zu nutzen.

Diese wird meist mit einem integrierten  Bewegungsmelder gekoppelt. Registriert der Bewegungsmelder eine Bewegung jedweder Art, reagiert er mit einer Aufnahme oder einem Signal.

Denn tatsächlich gibt es sehr viele Arten einer Überwachungskamera, bei denen ein zusätzliches Mikrofon enthalten ist. Kameras dieser Art können übrigens neben der Funktion als Videoüberwachung auch als Gegensprechanlage genutzt werden.

Diese Kameras sind bei Bedarf in fast „unsichtbarer“ Form erhältlich. Sie können Sie auch in einem Bewegungsmelder verstecken.

Manche Bewegungsmelder reagieren nicht nur auf Bewegungen, sondern auch auf Geräusche. Somit können Sie mit einem Bewegungsmelder einen Raum überwachen.  Das gleiche gilt für Alarmanlagen. So sind viele Alarmanlagen geeignet, um auch eine akustische Überwachung des gesicherten Raumes zu übernehmen.

So gibt es zum Beispiel im Bereich der Alarmanlagen von Telenot Geräte zur 360 Grad Überwachung. Allerdings haben diese auch ihren Preis.

Eine andere Form des Überwachen eines Zimmers als das heimliche Anbringen einer Abhörwanze ist die Positionierung von Überwachungsgeräten, die aufzeichnen, ohne dass jemand etwas davon ahnt.

Zwei Beispiele dafür: Eine Kugelschreiber Kamera zeichnet Gespräche auf. Gleiches macht ein schlichter USB Stick mit Abhörfunktion. Auch so ist „elegant“ eine spezielle Kontrolle möglich.

WLAN-fähige als Alltagsgegenstand getarnte Überwachungsgeräte sind nicht erlaubt

Bitte beachten Sie, dass in Tarnbehältnissen eingebaute Kameras, die aussehen wie Gegenstände des Alltags nur dann legal eingesetzt und besessen werden dürfen, wenn diese intern aufzeichnen oder per Kabel mit einem Recorder verbunden sind.

Eine Übertragung per WLAN oder Bluetooth ist bei solchen getarnten Überwachungskameras nicht erlaubt.

In einer Mitteilung erklärte die Bundesnetzagentur, dass solche Kameras ermöglichen eine nicht zu bemerkende Überwachung aus der Ferne ermögliche würden. Dadurch trete die Gefährdung des unbeschwerten Privatlebens ein, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Herr Homann.

Die BNetzA geht dabei sowohl gegen die Hersteller als auch Händler vor.  Denen wird die Löschung der Angebote dieser Kameras vorgeschrieben. Das Vernichten der verbotenen Geräte  und der Nachweis darüber sind dann Pflicht.

Selbst die Käufer müssen gekaufte Tarnkameras  mit Sendeleistung vernichten und dieses belegen. Eine Kaufpreisrückerstattung ist nicht vorgesehen. Also kaufen Sie besser von vornherein nur legale Angebote.

Dieses Verbot basiert übrigens auf § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieser untersagt Fabrikation, Distribution und Besitz von „Sendeanlagen oder sonstigen Telekommunikationsanlagen“, die in ihrer Art andere Gegenstände vortäuschen oder mit Dingen des Alltagsgebrauchs getarnt sind und somit in der Lage wären, heimlich Aufzeichnungen ohne das Bemerken der gefilmten Person zu erstellen.

Das trifft zum Beispiel auf Kameras im Bewegungsmelder oder eine Mini-Kamera im Rauchmelder zu, die per Sender das Bild weiterleiten.

Eine Kamera ohne Sender, sondern mit internem Speicher oder einer Kabelverbindung zum Rekorder ist von dem Verbot nicht betroffen.

Bevor Sie also Kameras oder Flüsterverstärker oder Alarmanlagen mit einer Funktion als zusätzliche Videoüberwachung kaufen, halten Sie immer gut die Augen auf bei der Wahl der Geräte zur Überwachung Ihrer Räumlichkeiten.

So haben wir verschiedene Shops aus dem Ausland gefunden, die Kameras verkaufen, welche in Deutschland so nicht betrieben werden dürfen.

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