Abrechnungsbetrug und Spesenmanipulation

Regelmäßig kommt es vor, dass Arbeitnehmer Arbeitsstunden, Kilometergeld oder angeblich angefallene Spesen bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen, ohne die dafür erforderliche Leistung tatsächlich erbracht zu haben.

Auch wenn dem Arbeitgeber Verdachtsmomente vorliegen, so sind ihm ohne entsprechende Beweismittel meistens die Hände gebunden. Er hat in der Regel keine Möglichkeit, die gemachten Angaben selbst zu überprüfen, geschweige denn gerichtlich verwertbare Beweise zu beschaffen.

Daher kommen bei Fällen dieser Art versierte Detektive zum Einsatz. Diese überprüfen dann bei einem konkreten Tatverdacht, ob sich der betreffende Mitarbeiter des Abrechnungsbetrugs oder des Spesenbetrugs schuldig gemacht hat.

Anhand der Berichte der Detektive lassen sich alle dienstlichen Aktivitäten des Arbeitnehmers wie

  • Arbeitszeiten,
  • Kundenbesuche,
  • Fahrtstrecken
  • und ähnliche Punkte

überprüfen. Bei Verfehlungen kann der Arbeitgeber unter Umständen ein gerichtliches Verfahren einleiten oder die Kündigung aussprechen.

Die Kosten für den Einsatz einer Detektei können nach § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten sein.

Dazu gibt es verschiedene Urteile wie etwa LarbG Mainz, 5 SA 540/99; OLG München, 11 W 1592/93; OLG Hamm, 23 W 92/92; BAG, 8 AZR 5/97.

Informationen zum Abrechnungsbetrug

Möchten Sie weitergehende Informationen haben? Erklärungen und Ausführungen zum Thema, speziell wie eine Detektei den jeweiligen Kunden helfen kann, einen Abrechnungsbetrug aufzudecken, lesen Sie auf der Seite detektive.com

Allgemeine Informationen zum Thema liefert wikipedia.de

Allgemeines zur Rechtsprechung (auch auf die Thematik Abrechnungsbetrug) finden Sie auf dejure.org

Was die wenigsten Betrüger bedenken: Eine Betrügerei dieser Art fällt sogar unter das Strafgesetz. Hier kommt  §263 StGB zur Anwendung.

Detektive helfen Arbeitgebern dabei, wenn es darum geht, Abrechnungsbetrug aufdecken zu müssen. Spesenmanipulation ist kein Kavaliersdelikt, so dass die betroffenen Personen mit erheblichen juristischen Folgen zu rechnen haben.

Hand in Hand mit einem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber arbeiten Detekteien in diesem Zusammenhang daran, klare Beweise ans Tageslicht zu fördern. Diese ermöglichen unter dem Strich erst die rechtliche Verfolgung des Täters. So lassen sich für das Unternehmen erhebliche Schäden vermeiden.