Als Privatdetektiv selbstständig machen

Eine Privat- und Wirtschaftsdetektei beschäftigt neben festangestellten Privatdetektiven in der Regel auch viele selbstständige Privatdetektive, die Auftragsspitzen abdecken, aber bestimmte besondere Qualifikationen haben, so dass sie bei entsprechenden Aufträgen hinzugezogen werden.

Als Privatdetektiv selbstständig arbeiten, kann theoretisch jeder. Es bietet sich aber für Quereinsteiger zum Beispiel eine Ausbildung bei der ZAD Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe an.

Zu einer Selbstständigkeit gehört natürlich auch

  • die übliche Büroarbeit,
  • das Führen einer Buchhaltung,
  • generelle Unternehmensführung,
  • fachliche Kompetenz
  • und vieles mehr.

Grundsätzlich sollte man auch bedenken, dass man hier – wie in anderen Branchen auch – über erforderliches Startkapital und Sicherheiten verfügen sollte. Sinnvoll ist es aber sicherlich auch, vor dem Gang in eine Selbstständigkeit eine Gründungsberatung einzuholen.

Die Gewerbeämter/Verwaltungen verfügen auch über sogenannte Startercenter, wo Sie sich diverse Informationen über die Grundlagen einer Selbstständigkeit machen können.

Anmeldung der Arbeit als Detektiv

Wenn Sie sich als Privatdetektiv selbstständig machen wollen, müssen Sie diese gewerbliche Tätigkeit zur Anmeldung bringen. Hierzu können Sie sich im Vorfeld bei dem für Sie zuständigen Gewerbemeldeamt oder bei der Industrie- und Handelskammer informieren.

Eine Gewerbeanmeldung erfolgt üblicherweise persönlich, ist aber auch schriftlich oder bei manchen Ämtern online möglich. Bei dem für Sie zuständigen Gewerbemeldeamt erfahren Sie zudem, wie die Anmeldung abläuft, was sie kostet und welche Unterlagen und Voraussetzungen Sie benötigen.

Eine Gewerbeanmeldung unterliegt verschiedenen Formalien und Sie sollten entscheiden, ob Sie ihr Gewerbe in einer Rechtsform ausüben wollen.

Nach der erfolgten Gewerbemeldung wird das Amt üblicherweise eine Fotokopie an das für Sie zuständige Finanzamt weitergeben. Zudem erhalten weitere öffentliche Stelle bestimmte Daten, wie die Industrie- und Handelskammer, Bundesanstalt für Arbeit, Berufsgenossenschaften, AOK, und andere.

Sollten Sie sich im Bewachungsgewerbe selbstständig machen wollen, so bedarf es hier diverser Anforderungen gemäß § 34a GewO. Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtung nach §34a GewO absolut nichts mit dem Detektivberuf zu tun hat und keinerlei Qualifikationsnachweis ist, schon gar nicht, um als Privatdetektiv selbständig zu arbeiten.

Bevor Sie nun weiter darüber nachdenken, als Privatdetektiv selbstständig arbeiten zu wollen, sollten Sie sich vielleicht vorher mit der vorhandenen Fachliteratur vertraut machen. Wir empfehlen dazu zum Beispiel die Bücher auf der folgenden Seite:

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