Computer­überwachung – ist das erlaubt?

Die Überwachung von Computern ist längst keine Fiktion mehr aus dem Fernsehen. Tatsächlich nutzen immer mehr Personen Hilfsmittel, die zur Computerüberwachung dienen.

Die wohl bekannteste Form der Computerüberwachung ist der Keylogger, der tatsächlich jeden einzelnen Tastaturanschlag registriert. Ohne erkennbare Anzeichen zeichnet dieser die geschriebenen Texte und Passwörter auf. Später lassen sich diese Texte in Protokollform lesen.  Das Protokoll zeigt dem Überwacher, was andere am PC gemacht haben.

Dabei gibt es Keylogger in der Software-Variante, die allerdings von vielen guten Schutzprogrammen für den PC festgestellt wird, und als Hardware. Bei der Hardwarelösung wird der Keylogger nur aufgesteckt und kann nicht von der Antivirensoftware entdeckt werden.

Schutz vor Computerüberwachung

Beratungen zum Thema Computerüberwachung, Schutz vor Computerüberwachung und ähnlichem bekommen Sie bei einer qualifizierten Detektei. Nehmen Sie die Risiken nicht auf die leichte Schulter. Überwachungsmaßnahmen sind allgegenwärtig, nicht erst seit den NSA Aktionen. Wenn Sie befürchten, überwacht zu werden, setzen Sie sich mit einem Privatdetektiv in Verbindung.

Wenn Sie keinen Privatdetektiv Ihres Vertrauens haben, besuchen Sie doch einfach die Webseite www.condetect.com. Dort werden Sie umfassend beraten, welche Möglichkeiten Sie haben, sich zu schützen.  Auch wird Ihnen erklärt, wie ein Keylogger arbeitet und welche weiteren Risiken Sie unterliegen, wenn Sie befürchten, überwacht zu werden.

Begriff Keylogger

Die Bezeichnung Keylogger stammt aus dem Englischen und bedeutet im Prinzip nichts anderes als Tastatur Protokollierer oder Tastatur Aufzeichner. So gibt es auch die Bezeichnung Daten Logger. In Deutschland ist es verboten, einen Keylogger an einem fremden Computer anzubringen. Eine solche Handlung wird als Ausspähen von Daten bezeichnet. Diese Tat ist nach § 202a des StGB strafbar.

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