Rechte des Detektivs / Kaufhausdetektivs

Der Detektiv / Kaufhausdetektiv ist im Sinne des Gesetzes (Gewerbeordnung) ein einfacher Gewerbetreibender und hat im Rahmen seiner Berufsausübung keine Vor- oder Sonderrechte. Streng genommen hat er hinsichtlich der Anhaltung von vermeintlichen Dieben nur die Rechte, die auch jeder Bürger nach § 127 StPO hat.

Da er keine amtlichen und hoheitlichen Funktionen ausübt, ergeben sich seine beruflichen Rechte und Pflichten aus den für die Allgemeinheit geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie der daraus resultierenden Rechtsprechung.

Der Detektiv hat also das Recht einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei, bzw. zur endgültigen Feststellung der Personalien festzuhalten. Der Detektiv hat aber nicht das Recht Taschen oder Bekleidung zu durchsuchen oder Verhöre durchzuführen. Bei Zuwiderhandlung steht dem vermeintlich ertappten Dieb u. U. ein Schmerzensgeld zu. Auch das installieren von Wanzen, um so an Informationen zu gelangen ist den Ermittlern nicht erlaubt, da dies eine Störung der Privatsphäre des Verdächtigen bedeuten würde.

In seiner Berufsausübung übernimmt der Detektiv die Wahrnehmung rechtlicher Interessen seiner Auftraggeber der Wahrheitsfindung und damit dem Recht. In der Regel werden dem Detektiv, speziell dem Kaufhausdetektiv, Hausrechte verliehen. Damit er das Recht hat Platzverweise und Hausverbote auszusprechen und diese auch zu verfolgen.

Die Stellung des Detektivs und seine Berufsausübung werden in Ergänzung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch eine Berufsordnung geregelt. Diese Richtlinien geben die derzeit geltende Standesauffassung wieder.

Der Detektiv wird durch diese Richtlinien nicht von der Pflicht entbunden, sein Handeln in eigener Verantwortung zu bestimmen. Er hat in standesrechtlichen Fragen sein Verhalten nach dem Geist der in den Richtlinien erkennbaren Standesauffassung einzurichten. Er hat jeden Anschein eines Handelns gegen die Berufsordnung zu vermeiden.

Diese Berufsordnung gilt auch für Angestellte und frei Mitarbeiter im Detektivberuf. Die Vorstände der Berufsverbände, die sich zu dieser Berufsordnung bekennen, haben ihre Mitglieder auf die Einhaltung dieser Berufsordnung zu verpflichten und den Mitgliedern in standesrechtlichen Fragen Auskunft zu geben.

Zusammenfassend kann man daher sagen, dass ein Detektiv die gleichen Rechte und Pflichten wie ein normaler Bundesbürger hat. Festnahmen, sind nur erlaubt bei akuter Fluchtgefahr und auch dann nur darf die Person festgehalten werden. Die Polizei muss dann umgehend benachrichtigt werden, sie kümmert sich dann um die Person und entscheidet, ob eine Sicherheitsverwahrung angebracht ist.