Gespräche abhören – geht das?

Vorweg sei dringend festgestellt, dass niemand in Deutschland heimlich Gespräche abhören darf, wenn dafür keine richterliche Verfügung vorhanden ist. Die ist jedoch in der Regel nur bei einem Verdacht auf ein schweres Verbrechen gegeben.

Einen Unterschied gibt es zwischen dem Fakt Gespräche abhören zu wollen und dem Fakt Gespräche mithören zu können. Das ist in den meisten Fällen nicht verboten.

Stellen wir uns vor, jemand sitzt in einem öffentlichen Lokal und unterhält sich dort mit einer anderen Person in einer Lautstärke, die geeignet ist, dass man das Gespräch am Nebentisch mithören kann.

Dann ist es nicht verboten, dieses Gespräch mitzuhören, wenn man an eben diesem Nachbartisch sitzt. Für entsprechende Einsätze dieser Art werden Detektive immer wieder einmal gebucht. Ziel ist es dann, Zeugen für bestimmte Unterhaltungen zu bekommen.

Weil das Abhören von Gesprächen nicht erlaubt ist, wird ein Detektiv Ihnen dabei nicht helfen. Tatsächlich werden aber Gespräche regelmäßig von dritten Personen abgehört.

Das liegt daran, dass Abhörgeräte heutzutage per einfachem Mausklick unmittelbar im Internet bestellt werden können. Der Kauf der Abhörgeräte ist erlaubt, der Einsatz zum Abhören natürlich nicht. Detektive hören demzufolge niemals ab; im Gegenteil, sie bieten die Dienstleitung der Wanzensuche an.

Abhörgeräte zum Abhören von Gesprächen

Gespräche abhören – geht das eigentlich? Rein technisch ist es ganz leicht. Die technische Entwicklung bewirkt, dass auch Abhörgeräte klein und effektiv sind. Die Einsatzmöglichkeiten sind heute fast unbegrenzt.

Weil sich die Gerätschaften offenbar gut verkaufen, hat sogar der größte Onlinehändler Amazon die Geräte in sein Angebots-Programm aufgenommen.

Weil es für die Abhörwanzen aber auch völlig legale Einsatzfelder gibt, vermögen wir nicht zu beurteilen, ob die Käufer sie erwerben, um illegal Gespräche abzuhören oder ob sie einer legalen Verwendung zugeführt werden. Sie finden aber offenbar guten Anklang, wie Sie an der nachstehenden Bestsellerliste erkennen können.

Aus Sicht einer Detektei kann nur die Warnung ausgesprochen werden, die Abhörgeräte zum heimlichen Belauschen von Gesprächen einzusetzen. Sie verstoßen gegen das Gesetz und könnten die so gewonnenen Erkenntnisse auch nicht in juristischer Form verwenden. § 201 Nr. 1 StGB regelt die Rechtslage und verbietet die Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes.

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