Wer einen Detektiv mit Ermittlungen, Nachforschungen oder Observationen beauftragt, hat ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) und befindet sich in der Situation, Informationen zu benötigen.
Das, was die Detektive im Rahmen des Auftrages festgestellt und wahrgenommen haben, findet Eingang in den Detektivbericht. Diesen bekommt der Auftraggeber nach Beendigung des Auftrages und Abschluss der Recherchen ausgehändigt.
Sofern im Rahmen der Auftragsdurchführung Bild- /Videomaterial gefertigt werden konnte, wird dieses dem Auftraggeber gemeinsam mit dem Detektivbericht überreicht.
In dem Detektivbericht können der Auftraggeber und dessen Rechtsbeistand nachlesen, welche Erkenntnisse die Detektive während ihrer Beobachtungen und Nachforschungen gewinnen konnten. Gerade wenn es darum geht, die Aktivitäten einer Zielperson über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu dokumentieren, ist es wichtig, dass diese Aktivitäten minutiös nach Datum und Uhrzeiten aufgeschlüsselt im Detektivbericht dargelegt werden.
Dabei werden die gewonnenen Erkenntnisse in dem Detektivbericht objektiv dargelegt, so dass der Auftraggeber diese schriftliche Dokumentation auch als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren nutzen kann.
Sofern erwünscht oder notwendig stehen sodann auch alle an der Auftragsangelegenheit beteiligten Detektive als unabhängige Zeugen bei Gericht zur Verfügung, so dass diese in der Verhandlung noch einmal mit eigenen Worten die gewonnenen Erkenntnisse schildern können, die im Detektivbericht in der Schriftform zusammengefasst sind.