Wie wird man Detektiv? Die Detektiv Ausbildung

Autor: Alfons Meismann, Detektiv und Mitglied WAD

Das Wichtigste in Kürze zum Berufsbild

  • Gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung: Detektiv kann sich nach Gewerbeanmeldung jeder nennen.
  • Keine staatliche Berufsausbildung zum Privatdetektiv in Deutschland.
  • Voraussetzungen für die Ausbildung: Eigenverantwortung, gutes Wahrnehmungsvermögen, logisches Denkvermögen, perfekte Beherrschung der deutschen Sprache.
  • Die ZAD bietet Ausbildung zum Detektiv an, auch für Quereinsteiger
    Wichtige Eigenschaften: Ideenreichtum, Flexibilität,
  • Einfühlungsvermögen, Diskretion, Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten.

Ausbildung zum Privatdetektiv – Sie möchten privater Ermittler werden?

Da die Bezeichnung des Berufs als Detektiv in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, können Sie sich theoretisch nach einer Gewerbeanmeldung schon Detektiv oder Detektivin nennen.

Die Berufsbezeichnung ist dabei nicht an eine Lehre oder ähnliches geknüpft. Es existiert auch keine staatliche Berufsausbildung zum Privatdetektiv in Deutschland.

Detektivinnen sind im Beruf in der Minderheit. Wenn in diesem Artikel von Detektiv die Rede ist, gilt der Begriff generell für alle denkbaren Geschlechter.

Ausbildung geht vor Learning by doing

Mit der Berufsbezeichnung Detektiv alleine ist es aber nicht getan. Denn wenn Sie keine Ahnung vom Metier haben, dann können Sie den Beruf auch nicht ordentlich ausüben. Das ist genau wie bei allen anderen Berufen auch.

„Learning bei doing“ ist dabei sicher nicht der richtige Weg. Den Weg in den Beruf gehen daher häufig Personen, die aus artverwandten Berufszweigen kommen:

  • Elektroniker für die Fachbereiche Lauschabwehr und Videoüberwachung
  • Beamte des mittleren Dienstes
    (Polizei, Bundespolizei, Zoll)
  • Juristen

Für Quereinsteiger in den Beruf als Privatdetektiv bietet sich eine Ausbildung über die ZAD an. Bei der ZAD werden auch vollkommen berufsfremde Personen in akribischer Ausbildung zum Beruf des Privatdetektivs geführt.

ZAD Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe
GmbH der Stiftung Gesellschaft & Recht
Zur Boeckelt 20
47608 Geldern

Die ZAD wurde einst von Manfred Kocks – Gründer der Detektei Kocks –  ins Leben gerufen, wobei der Bundesverband Deutscher Detektive, der Bund Internationaler Detektive und die Stiftung Gesellschaft und Recht das Programm initiiert haben.

Wir raten dringend von Anbietern ab, die an wenigen Wochenenden Kurse und Seminare anbieten, bei denen die Grundlagen des Berufs im Schnellverfahren vermittelt werden sollen. Das kann nicht funktionieren und ist vor allem nur Geschäftemacherei.

Ausbildung zum Detektiv erfordert Ausbildungsstelle

Einen ausbildungsbegleitenden Arbeitsplatz für die Z.A.D.-Ausbildung zum Privatdetektiv bietet die Detektei Condor  geeigneten Bewerbern an. Sie können sich bei der Detektei Condor schriftlich per E-Mail bewerben.

Wer die Hürde der schriftlichen Bewerbung nicht schafft und erst telefonisch oder per E-Mail nachfragen muss, wie es weitergehen soll, ist in unseren Augen automatisch schon gescheitert. Für diesen Bewerber ist die Ausbildung zum Privatermittler unseres Erachtens bereits an dieser Stelle beendet. Eine schriftliche Bewerbung ist dann sicher nicht mehr erfolgreich.

Welche Voraussetzungen werden erwartet, um Privatdetektiv zu werden?

Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung zum Privatdetektiv beträgt 18 Jahre. Eine eigenverantwortliche detektivische Tätigkeit sollte jedoch frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahr beginnen.

Ein Privatdetektiv kann seinen Beruf in der Regel bis ins hohe Alter ausüben, solange es die körperlichen und geistigen Befindlichkeiten erlauben. Anstrengende Observationen von 16 Stunden und mehr überlässt der ältere Privatdetektiv jedoch in der Regel seinen jüngeren Kollegen.

Ob die Bundesagentur für Arbeit eine Förderung der Ausbildung übernimmt, sollte direkt dort erfragt werden. Insbesondere für ehemalige Bundeswehrsoldaten gab es in der Vergangenheit häufig eine entsprechende Förderung, wobei das Amt das Gehalt des Detektivs in der Ausbildung in der Regel übernimmt.

§ 34a der Gewerbeordnung (GewO)

Nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist die Ausübung des Bewachungsgewerbes in Deutschland an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Vorschriften gelten auch für Personen, die im Bewachungsgewerbe einschließlich des Detektivgewerbes tätig werden wollen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  1. Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen, müssen eine Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO ablegen. Diese Prüfung umfasst unter anderem rechtliche Bestimmungen, Grundlagen der Sicherheitstechnik, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken.
  2. Der Antragsteller muss persönlich zuverlässig sein. Dies wird in der Regel durch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen.
  3. Nach bestandener Prüfung und Erfüllung der Voraussetzungen wird die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO von der zuständigen Behörde erteilt.

Vorkenntnisse als staatlicher Ermittler sind gut

Als Einstieg in den Beruf Privatdetektiv wäre zum Beispiel eine vorherige Arbeit bei einer Polizeieinheit, dem BGS oder der Bundeswehr hilfreich.

Schon vorhandene Erfahrung in der Bedienung technischer Gerätschaften wie

  • Kamerasystemen,
  • Videoüberwachungsanlagen,
  • GPS-Ortungssystemen
  • und natürlich der Umgang mit dem PC

sind wünschenswert. Auch Kenntnisse bei der Nutzung von Spionagekameras sind für Detektive hilfreich.

Anforderungen bei der Ausbildung zum Privatdetektiv

Eigenverantwortliches Arbeiten

Hilfreiche Voraussetzungen für die Ausbildung und Arbeit als Detektiv sind die Befähigung zu eigenverantwortlicher und selbständigen Erbringung der Arbeit.

Notwendig sind beispielsweise Fähigkeiten wie:

  • Talent zu einer systematischen sowie plan- und zielorientierten Leistungserbringung,
  • Sehr gutes Wahrnehmungsvermögen.
  • Gutes Gedächtnis.
  • Logisches Denkvermögen.

Perfekte Beherrschung der deutschen Sprache

Die Befähigung, sowohl mündlich als auch in der Schriftform exakt und aussagekräftig formulieren zu können, ist zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum Detektiv.

Das absolut perfekte Beherrschen der deutschen Sprache ist daher unbedingt Voraussetzung. Denn faktisch kann eine schlechte Beherrschung der Sprache zu einer nicht gewollten Verfälschung des Detektivberichts führen. Das aber ist unbedingt zu vermeiden.

Wer also die deutsche Sprache nicht perfekt beherrscht, für den eignet sich der Detektivberuf hierzulande nicht. Er könnte vielleicht zum Zweig Videoüberwachung oder Lauschabwehr wechseln aber nicht als Privater Ermittler arbeiten.

Fremdsprachenkenntnisse sind überdies wünschenswert, wenn man als Detektiv arbeiten möchte, allerdings nicht zwingend vorausgesetzt.

Nützliche Eigenschaften für den Detektivberuf

Zusätzliche hilfreiche Eigenschaften für die Ausbildung zum Privatdetektiv sind hilfreich, weil sie eine bessere Bewältigung der Aufgaben ermöglichen.

  1. Ideenreichtum
  2. Flexibilität im Handeln und Denken
  3. Einfühlungsvermögen bei dem Umgang mit Menschen
  4. Zuverlässigkeit
  5. psychische Stabilität
  6. Verantwortungsbewusstsein
  7. Ausdauerndes Arbeiten
  8. Unbedingte Verschwiegenheit ist für einen Privatdetektiv eine Selbstverständlichkeit.

Unregelmäßige Arbeitszeiten als Detektiv

Eine sehr hohe Mobilitätsbereitschaft wird vorausgesetzt, da die Beobachtungen oft in großer Entfernung vom eigenen Wohnort stattfinden.

Regelmäßige und wiederkehrende Arbeitszeiten sind in der Branche nicht die Regel. Ein Führerschein ist selbstverständlich. Wer sein Auto nicht perfekt beherrscht, kann keine Observation fahren. Aber das ist das tägliche Geschäft der Detektive.

Sicherer Umgang mit den Gesetzen

Um zielgerichtet und gleichzeitig gerichtsverwertbar ermitteln zu können, muss der Privatdetektiv die aktuellen Gesetze und Vorschriften kennen und beachten.

Um erfolgreich ermitteln und die Ergebnisse dokumentieren zu können, erfordert der Beruf des Privatdetektivs zum Teil auch technisches Verständnis.

Tadelloses Führungszeugnis notwendig

Privatdetektive sind Vertrauenspersonen und müssen daher über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen.

Vorstrafen oder Überschuldung sind für den Beruf des Privatdetektivs nicht geeignet, da sie ihn beispielsweise als Zeuge in einem Gerichtsverfahren angreifbar machen würden. Die Auftraggeber erwarten Detektive mit einwandfreiem Leumund.

Hilfreiche Literatur zur Detektivausbildung

Wer sich fragt, wie werde ich Privatdetektiv, für den ist es sinnvoll, sich zunächst einmal gründlich mit der Literatur zum Thema Detektivberuf zu befassen. Die Thematik ‚Wie werde ich Detektiv‘ wird darin exakt erörtert und mit allen notwendigen Angaben dargelegt.

Wer ernsthaft mit dem Gedanken spielt, Detektiv zu werden, sollte vielleicht erst einmal ein Buch zum Thema lesen, bevor er sich bei einer Detektei bewirbt. Vielleicht ist dann die große Begeisterung schon vorbei.

Das Buch von M. Schütt richtet sich an Einsteiger in den Detektivberuf. Es wurde von einem Detektiv aus der Praxis für Anfänger geschrieben. Der Autor erklärt vieles und gibt hilfreiche Informationen, nimmt aber gleichzeitig auch einige Illusionen über die Tätigkeit. Mit dem Leben der Detektive aus dem Fernsehen oder dem von Sherlock Holmes hat es wenig zu tun.