|
Rechte des Detektivs / Kaufhausdetektivs
Der Detektiv / Kaufhausdetektiv ist im Sinne des Gesetzes (Gewerbeordnung)
ein einfacher Gewerbetreibender und hat im Rahmen seiner Berufsausübung keine
Vor- oder Sonderrechte. Streng genommen hat er hinsichtlich der Anhaltung von
vermeintlichen Dieben nur die Rechte, die auch jeder Bürger nach § 127 StPO
hat.
Da er keine amtlichen und hoheitlichen Funktionen ausübt, ergeben sich seine
beruflichen Rechte und Pflichten aus den für die Allgemeinheit geltenden
Gesetzen und Verordnungen sowie der daraus resultierenden Rechtsprechung.
Der Detektiv hat also das Recht einen Straftäter bis zum Eintreffen der
Polizei, bzw. zur endgültigen Feststellung der Personalien festzuhalten. Der
Detektiv hat aber nicht das Recht Taschen oder Bekleidung zu durchsuchen oder
Verhöre durchzuführen. Bei Zuwiderhandlung steht dem vermeintlich ertappten Dieb
u. U. ein Schmerzensgeld zu. Auch das installieren von Wanzen, um so an
Informationen zu gelangen ist den Ermittlern niht erlaubt, da dies eine Störung
der Privatsphäre des Verdächtigen bedeuten würde.
In seiner Berufsausübung übernimmt der Detektiv die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen seiner Auftraggeber der Wahrheitsfindung und damit dem Recht. In der
Regel werden dem Detektiv, speziell dem Kaufhausdetektiv, Hausrechte verliehen.
Somit daß er das Recht hat Platzverweise und Hausverbote auszusprechen und diese
auch zu verfolgen.
Die Stellung des Detektivs und seine Berufsausübung werden in Ergänzung der
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch eine Berufsordnung geregelt. Diese Richtlinien geben die derzeit
geltende Standesauffassung wieder.
Der Detektiv wird durch diese Richtlinien nicht von der Pflicht entbunden,
sein Handeln in eigener Verantwortung zu bestimmen. Er hat in standesrechtlichen
Fragen sein Verhalten nach dem Geist der in den Richtlinien erkennbaren
Standesauffassung einzurichten. Er hat jeden Anschein eines Handelns gegen die
Berufsordnung zu vermeiden.
Diese Berufsordnung gilt auch für Angestellte und frei Mitarbeiter im
Detektivberuf. Die Vorstände der Berufsverbände, die sich zu dieser
Berufsordnung bekennen, haben ihre Mitglieder auf die Einhaltung dieser
Berufsordnung zu verpflichten und den Mitgliedern in standesrechtlichen Fragen
Auskunft zu geben.
Zusammenfassend kann man daher sagen, dass ein Detektiv die gleichen Rechte
und Pflichten wie ein normaler Bundesbürger hat. Festnahmen, sind nur erlaubt
bei akuter Fluchtgefahr und auch dann nur darf die Person festgehalten werden.
Die Polizei muss dann umgehend benachrichtigt werden, sie kümmert sich dann um
die Person und entscheidet, ob eine Sicherheitsverwahrung angebracht ist.
|